Tierschutzverein Weißenhorn e.V.

Wir sind Mitglied im Deutschen Tierschutzbund  und im Landesverband Bayern e. V.

Spenden

Ihre Spende ist wichtig!

Viele Mitbürger sind der Meinung, dass der Tierschutzverein eine staatliche Institution mit bezahlten Mitarbeitern und ausreichenden Finanzen sei. Tierschutzvereine sind in der Regel jedoch gemeinnützig anerkannte Vereine, die von Leuten geführt und unterhalten werden, welche durch ihr Engagement und ihre Überzeugung dahinter stehen. Dazu gehören außer einigen bezahlten Tierpflegern ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen, die unermüdlich im Einsatz sein müssen, um die vielfältigen Probleme und Aufgaben zu bewältigen.

Da die Tiere u. a. aus gesundheitlichen Gründen wesentlich länger bei uns im Tierheim verbleiben müssen, werden die dadurch entstehenden Kosten bei weitem nicht abgedeckt. Finanziert müssen jedoch die Tierpflege- und Futterkosten, Tierarzt, Medikamente, Löhne, Versicherungen, Betriebskosten wie Strom, Heizung und Entsorgung sowie Instandhaltung und Renovierung der Einrichtungen und Gebäude.

Um unsere Arbeit weiter aufrechterhalten zu können, benötigen wir dringend Ihre Unterstützung. Unsere Mitgeschöpfe, die Tiere, brauchen Ihre Hilfe.

So können Sie spenden und helfen:

  • Sie können Mitglied im Tierschutzverein Weißenhorn werden und tragen so Ihren Teil zum Schutz der in Not geratenenTiere bei. Entweder aktiv als ehrenamtlicher Helfer bei unseren vielfältigen Aufgaben oder passiv durch Ihren Mitgliedsbeitrag. Laden Sie den Mitgliedsantrag herunter und schicken Sie den Antrag ausgefüllt an uns zurück.

  • Sie können uns finanziell unterstützen - nachstehend sehen Sie unsere Spendenkonten:

    VR-Bank Neu-Ulm/Weißenhorn
    BIC:    GENODEF1NU1
    IBAN: DE15 7306 1191 0007 1185 70

    Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen
    BIC:    BYLADEM1NUL
    IBAN: DE16 7305 0000 0190 0195 39

    Sparkasse Günzburg-Krumbach
    BIC:    BYLADEM1GZK
    IBAN: DE26 7205 1840 0380 0167 66
  • Sie können uns finanziell unterstützen über "PayPal" auf unserer Homepage.

Wir freuen uns über jeden noch so kleinen Betrag.
Bis zu einem Betrag von € 300,-- wird gemäß Jahressteuergesetz 2020 der Überweisungsträger als Spendennachweis anerkannt.
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, vermerken Sie bitte das Stichwort "Spende" sowie Ihren Namen und Adresse auf dem Überweisungsträger.

Jede Spende, egal wie hoch, hilft den Tieren ihr Schicksal zu erleichtern.

 

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Über uns

Der Tierschutzverein e. V. wurde im Jahr 1961 gegründet und besteht aus den Sektionen Senden, Krumbach, Illertissen und Vöhringen. Jährlich werden ca. 400 Tiere bei uns im Tierheim Weißenhorn aufgenommen, betreut und vermittelt. Wir sind Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes.

 

Die Entstehungsgeschichte des Tierheims Weißenhorn

Nachfolgend möchten wir Ihnen unser Tierheim Weißenhorn näher vorstellen. Hier wollen wir unsere Architektin Frau Gabriele Niess zu Wort kommen lassen. Der Weg bis zum 1. Spatenstich war jedoch lang und dornenreich. Nachfolgend die wichtigsten Stationen:
 

Datum Ereignis
September 1989 Das Landratsamt Neu-Ulm (Landrat Franz Josef Schick) sagt zu, den Bau des Tierheimes zu unterstützen.
Januar bis Juli 1990 Diverse Besichtigungen von Objekten, als Eignung für ein Tierheim
September 1990 Überprüfung des Gehöfts am Kreismustergarten in Weißenhorn, Ulmer Straße 31 auf Eignung als Tierheim.
Juni 1991 Beschluß: Abriß des Anwesens und Neubau eines Tierheimes
Juli bis Dezember 1991 Umfangreiche vorbereitende Maßnahmen für den Baubeginn (Vorplanung, Absprachen, Genehmigungsverfahren)
Dezember 1992 Abbruch des Anwesens am Kreismustergarten
Juli 1993 Die Regierung von Schwaben stoppt den Tierheimbau durch den Landkreis. Es war geplant, der Landkreis baut das Tierheim und vermietet es an den Tierschutzverein, der sein erspartes Geld für den Bau zur Verfügung gestellt hätte. Die Regierung von Schwaben stellt u. a. fest, "...daß es als eine Pflichtaufgabe des Landkreises nicht anerkannt werden kann, ein Tierheim zu bauen''. Weiter heißt es: "...der geplante Bau muß einer kritischen Prüfung unterzogen werden."
Juli 1993 Darlegen der rechtlichen Zulässigkeit und Sachdarstellung durch den Landkreis Neu-Ulm
September 1993 Entscheidung der Regierung von Schwaben, gestützt auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes: "...wir kommen nicht an der Erkenntnis vorbei, daß der Landkreis keine Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes besitzt."
11. September 1993 Versuch in der Sendung „Jetzt red i' des bayerischen Fernsehens, Unterstützung zu erhalten. Nach Darstellung der Fakten stellt Sozialminister Dr. Glück fest: "Ein typischer Fall, wo das Recht und die Wirklichkeit nicht übereinstimmen."
Dezember 1993 Suche nach Lösungen. Der 1. Vors. hält einen Vortrag vor der Bürgermeisterdienstversammlung im Landratsamt.
Oktober 1994 Noch ein Versuch. Übergabe von 9.115 Unterschriften im Maximilianeum an Sozialminister Dr. Glück, mit dem Ziel, den Tierheimbau doch noch verwirklichen zu können. Leider vergebens!
Dezember 1994 Die Städte und Gemeinden werden durch eine neue Einheitsumlage in Höhe von 11 Millionen belastet, dies erschwert die Planung, den Bau mit Hilfe der Städte und Gemeinden im Landkreis zu verwirklichen.
Juni 1995 Die Stadt Weißenhorn beschließt in der Sitzung des Hauptausschusses, einen einmaligen Zuschuß von 2,50 DM pro Einwohner für den geplanten Tierheimbau zu gewähren.
Juli/August 1995 Bis auf eine Gemeinde schließen sich alle Städte und Gemeinden der „Weißenhorner Regelung" - 2,50 DM pro Einwohner - an.
1995/1996 Der Tierschutzverein Weißenhorn mietet Räume für die Unterbringung von Katzen an.
Juni/Juli 1996 Der Landkreis stellt ein Grundstück mit ca. 10.000 qm (Erbbaurecht) zur Verfügung.
30. November 1996 Erster Spatenstich für das geplante Tierheim Weißenhorn durch Landrat Erich Josef Geßner und Bürgermeistern aus dem Landkreis Neu-Ulm.
29. April 1997 Richtfest
25. September 1998 Nachdem die ersten Fundtiere und ausgesetzten Tiere aufgenommen werden, öffnet das Tierheim Weißenhorn erstmals seine Türen für die Besucher.

 

 

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