Informationen aus dem Tierheim
Spenden-Projekt der Nachbarschaftsbank VR-Bank Neu-Ulm zugunsten unserer Schützlinge
Die VR-Bank Neu-Ulm hat im Oktober 2023 ein Azubi-Projekt gestartet, innerhalb eines Jahres die Anzahl der Gewinnsparlose um 2.500 zu steigern. Wird dieses Ziel erreicht, darf sich unser Tierschutzverein über eine stolze Spendensumme in Höhe von 3.750 Euro freuen. Mehr Infos hierzu unter:
Auf dem Bild zu sehen sind die Auszubildenden der VR-Bank Neu-Ulm mit der zweiten Vorsitzenden Silke Prestele (zweite von links) und unserer Tierheimhündin Molly, die sich sichtlich über die Spendenaktion freuen. Ein riesengroßes Dankeschön an die VR-Bank Neu-Ulm!
Igel: Notrufnummer
Als Wildtiere müssen Igel zwar prinzipiell „in Ruhe gelassen werden“, doch wenn bestimmte Krankheitsanzeichen vorliegen, benötigen die Tiere Ihre Hilfe!
Wenn Sie einen verletzten oder kranken Igel finden, wenden Sie sich bitte an den Igelhilfeverein, Notruf-Nummer: 0 15 90 / 6 72 00 03
Katzenstreichler gesucht
Zutrauliche Katzen leiden im Tierheim natürlich besonders, wenn die Menschen auf einmal nicht mehr da sind, die mit ihnen geschmust haben. Aber wir haben auch oft Katzen, die mit Menschen nicht gerade die besten Erfahrungen gemacht haben und deshalb scheu oder ängstlich sind. Aber auch solche Katzen sollen natürlich ein neues Zuhause finden, die Vermittlung ist dann jedoch oft schwieriger. Die Tierpfleger haben leider nicht immer die Zeit, sich mit den Katzen zu befassen, mit ihnen zu spielen und zu schmusen. Dafür suchen wir immer wieder freiwillige Katzenstreichler!
Sie können zu folgenden Zeiten unsere Samtpfoten verwöhnen:
von Montag bis Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr und
von Samstag bis Sonntag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Herzlichen Dank!
Ihnen ist eine schlechte Haltung von Nutztieren aufgefallen?
Was können Sie tun?
In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Veterinärdienst des Landkreises Neu-Ulm. Dessen Aufgaben bestehen insbesondere in der:
- Überwachung des Tierhandels und der Tiertransporte
- Überwachung der Tierhaltungen, insbesondere der Nutztierhaltung in neuzeitlichen Haltungssystemen
- Genehmigung der Tierversuche und Überwachung der Versuchstierhaltungen und -einrichtungen
- Sachverständigentätigkeit
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzrecht wird vom Fachbereich Veterinärdienst durchgeführt.
Außerdem ist dieser auch für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes für gewerbliche Tierhaltung, Tierzucht und Handel mit Tieren zuständig.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-70106.
Pflegestellen für kleine Katzen und Katzen-Flaschenkinder gesucht!
Wir suchen dringend nette Katzenliebhaber, die bereit sind, kleine Katzen und Katzen-Flaschenbabies bei sich aufzunehmen.